weil hierdurch einkommensstarke Verkehrsteilnehmer bevorzugt und einkommensschwächere Verkehrsteilnehmer benachteiligt werden.
Wer zum Beispiel erstmalig die 0,5 Promille-Alkoholgrenze überschreitet wird nun mit satten 500 Euro Regelgeldbuße zu Kasse gebeten. Während der Fahrer der Luxusklasse diesen Betrag aus der Portokasse bezahlt, kann eine solche Summe für den Kleinwagenfahrer leicht nahezu einen Monatslohn bedeuten.
Hier kann der Rechtsanwalt weiterhelfen! In der Vergangenheit war die Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen eher selten, weil es bei der Verteidigung um die Punkte und das Fahrverbot ging, aber nicht so sehr um die Höhe des Bussgeldes. Dies wird sich nun zukünftig ändern. Unter Hinweis auf die angespannten wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen kann der Rechtsanwalt für den Fall des Schuldnachweises beantragen das Bussgeld den Einkommensverhältnissen angemessen herabzusetzen.
Für den Fall, dass der Verkehrsverstoss gerichtsverwertbar nachgewiesen werden kann bleibt übrigens trotz Herabsetzung des Bussgeldes aus wirtschaftlichen Gründen die Bepunktung und die Dauer eines eventuell zu verhängenden Fahrverbotes unverändert.