Dienstag, 28. April 2009
Arbeitsverträge dürfen ohne sachlichen Grund maximal für die Dauer von zwei Jahren befristet werden. Die Befristung darf entweder von Anfang an zwei Jahre betragen, oder der Arbeitsvertrag kann innerhalb der zwei Jahre dreimal verlängert werden.
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Ab dem 01.01.2009 ist die Erbschaftssteuer für entferntere Verwandte angehoben worden. Schwiegerkinder, Neffen und Nichten, Personen, die zum Erblasser kein Verwandtschaftsverhältnis haben sowie nichtehelichen Lebenspartner,
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