Mittwoch, 29. April 2009
Der Mieter muss im Streitfalle vor Gericht beweisen, dass er eine Mietkaution für das Mietverhältnis tatsächlich auch bezahlt hat. Alleine die Klausel im Mietvertrag, dass der Mieter zur Zahlung einer Mietkaution verpflichtet ist beweist nicht, dass die Kaution auch tatsächlich bezahlt worden ist.
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Mittwoch, 22. April 2009
Der Vermieter hatte in einem vor 2004 abgeschlossenen Mietvertrag die Aussenfläche (Terasse/Balkon) zur Hälfte als Wohnfläche angegeben. Die Mieterin kürzte die Miete, weil sie der Ansicht war die Aussenflächen dürften maximal nur mit 1/4 zum Wohnraum gezählt werden und nicht mit 1/2 der vorhandenen Nutzfläche.
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