Dienstag, 28. April 2009
Arbeitsverträge dürfen ohne sachlichen Grund maximal für die Dauer von zwei Jahren befristet werden. Die Befristung darf entweder von Anfang an zwei Jahre betragen, oder der Arbeitsvertrag kann innerhalb der zwei Jahre dreimal verlängert werden.
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Samstag, 25. April 2009
Nach der bisherigen Rechtslage musste der Urlaub grundsätzlich innerhalb des Jahres genommen werden. In Ausnahmefällen konnte er bis Ende März auf das Folgejahr übetragen werden. Das war so im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Konnte der Urlaub nicht genommen werden ist er nach der bisherigen Rechtslage verfallen,
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