Dienstag, 5. Mai 2009
Dies hat der Bundesgerichtshof in Zivilsachen in drei grundlegenden Entscheidungen festgestellt. Ab dem 01.08.2002 haften Kinder ab 7 Jahren für Unfälle im Strassenverkehr bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres grundsätzlich nicht, ausser sie haben vorsätzlich einen Schaden verursacht.
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