Dienstag, 12. Mai 2009
Unter Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der für Familiensachen zuständige 7. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass auch für Halbtagsplätze in einem Regelkindergarten erhöhter Kindesunterhalt gefordert werden kann. Ausgenommen hiervon seien aber die Verpflegungskosten des Kindes im Kindergarten.
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