Freitag, 15. Mai 2009
Ein Autofahrer darf im dichten Stadtverkehr an einer Ampelkreuzung nur dann in die entgegengesetzte Fahrtrichtung wenden (sogenannter U - Turn), wenn es im möglich ist sein Wendemanöver dem nachfolgenden Verkehr unmissverständlich deutlich zu machen. Kann ein nachfolgendes Fahrzeug das beabsichtigte Fahrmanöver nicht vorhersehen
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Eine Ohrfeige schadet nicht. Auch das ziehen an den Ohren oder andere sogenannte Erziehungsmassnahmen waren ehemals zulässig, wenn Erziehungsberechtigte sie gegenüber Kindern anwendeten und sie nicht in Gewalt ausarteten. Diese Zeiten sind in Deutschland lange vorbei. Ab dem Jahre 2000 ist das "Züchtigungsrecht"
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