Freitag, 15. Mai 2009
Ein Autofahrer darf im dichten Stadtverkehr an einer Ampelkreuzung nur dann in die entgegengesetzte Fahrtrichtung wenden (sogenannter U - Turn), wenn es im möglich ist sein Wendemanöver dem nachfolgenden Verkehr unmissverständlich deutlich zu machen. Kann ein nachfolgendes Fahrzeug das beabsichtigte Fahrmanöver nicht vorhersehen
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