Donnerstag, 16. Juli 2009
20 % Mitverschuldensquote musste ein vorfahrtsberechtigter Autofahrer hinnehmen, der sich an einer ungeregelten Kreuzug auf sein Vorfahrtsrecht nach der Regel "rechts vor links" berief. Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung haftet ein Verkehrsteilnehmer unter Umständen teilweise, auch wenn er Vorfahrt hatte.
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