Sonntag, 6. Dezember 2009
Ein Vater aus Köln war mit der Kindesmutter nicht verheiratet, als die gemeinsame Tochter geboren wurde. Drei Jahre später trennten sich die immer noch unverheirateten Eltern. Das Umgangsrecht (Besuchskontakte zwischen Vater und Tochter) war kein Problem, weil die Eltern hier einvernehmliche Regelungen fanden. Als der Vater das gemeinsame Sorgerecht gemeinschaftlich mit der Kindesmutter für seine Tochter beanspruchte, legte die Kindesmutter ihr Veto ein.
"Uneheliche Kinder: Alleiniges Sorgerecht für Mütter per Gesetz ist unzulässig " vollständig lesen