Samstag, 20. März 2010
Der Kläger hatte vor Buchung einer Reise für sich und seine Ehefrau nach Argentinien mehrmals starke Rückenbeschwerden. Nach Buchung der Reise wurde durch einen neurologischen Facharzt ein Bandscheibenvorfall festgestellt. Der Neurologe hielt eine sofortige Operation für erforderlich. Daraufhin sagte der Kläger für sich und seine Ehefrau die Reise ab.
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