Freitag, 8. Oktober 2010
Ein Kraftfahrer hatte im Flensburger Verkehrszentralregister den Punktestand von 18 Punkten erreicht. Daraufhin musste ihm die für ihn zuständige Führerscheinbehörde ohne Ermessen die Fahrerlaubnis entziehen, da er sich unwiderleglich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hatte.
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