Montag, 28. März 2011
Eine fünfzehnjährige Patientin wollte sich von ihrer Gynägologin ein Mittel zur Empfängnisverhütung verschreiben lassen. Während sich die Mutter im Wartezimmer aufhielt stellte die Ärztin eine Schwangerschaft fest. Die Patientin wollte ausdrücklich nicht, dass die Eltern hierüber informiert würden und wollte die Schwagerschaft abbrechen. Die Gynäkoligin informierte die Eltern wunschgemäss nicht.
"Ärztliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber minderjährigen Patienten" vollständig lesen