Dienstag, 5. April 2011
Der Hausarzt betreute zwei in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebende Erwachsene und deren beiden minderjährige Kinder. Als bei dem Mann eine HIV-Infektion festgestellt wurde untersagte der Patient seinem Arzt jegliche Offenbarung gegenüber seiner Lebensgefährtin.
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