Samstag, 3. September 2011
Nach einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis der alten Klasse 3 oder einer Entziehung der Fahrerlaubnis der alten Klasse 3 entfällt deren Bestandsschutz. Bei Neuerteilung von Fahrerlaubnissen ist grundsätzlich eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung abzulegen. Dieser Grundsatz wird nur durchbrochen, wenn der Gesetzgeber dies in Form einer Vergünstigung ausdrücklich geregelt hat. Dies ist hinsichtlich des Berechtigungsmerkmals CE 79 nicht der Fall. Daher ist bei einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis der alten Klasse 3 das Berechtigungsmerkmal CE 79 in diesen Fällen nicht zu erteilen.
- Bundesverwaltungsgericht vom 24.09.2002 - 3 C 18.2 -
"Alte Fahrerlaubnis Klasse 3: Keine Besitzstandswahrung CE 79 nach freiwilliger Rückgabe oder Entzug" vollständig lesen