Donnerstag, 25. April 2013
Der Kläger hatte seinen Pkw vor dem Notausgang eines Kinos geparkt, dessen Bereich mit einem Hinweisschild "Feuerwehrzufahrt, Fläche für die Feuerwehr freihalten, Der Bürgermeister" sowie mit einem Drehleitersymbol und Richtungspfeilen gekennzeichnet war. Der Pkw wurde abgeschleppt. Der Kläger wendet sich gegen die Abschleppkosten sowie eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 75,00 Euro, die ihm in Rechnung gestellt wurden.
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