Es gibt rechtlich drei verschiedene gelbe Blinklichter im Strassenverkehr.
Zu unterscheiden ist zwischen
(1) gelbem Blinklicht
(auch) im fahrenden Betrieb benutzbar,
(§ 52 Abs. 4 StVZO),
(2) ausschliesslich auf stehenden Fahrzeugen,
§ 53 a Abs 3 StVZO
und
(3) herkömmlichen aufstellbaren blinkenden gelben Taschenlampen bzw. Warnblinklampen (Fachbegriff:
tragbare Warnleuchten) die mit Akku oder Batterie betrieben werden, (und zwar ausschliesslich unabhängig von der Lichtanlage/Stromanlage des Kfz),
§ 53 a Abs. 1 StVZO.