Montag, 27. Juli 2015
Ein Fahrzeug, das mit einer Sondersignalanlage (Blaulicht und Martinshorn) ausgerüstet ist darf diese Ausstattung in privater Hand nicht im Strassenverkehr behalten. Auch die Bezeichnung "Feuerwehr" sowie gelbe und reflektierende Streifen sind nur für
"Kein Blaulicht und Martinshorn für den Privatgebrauch" vollständig lesen