Grundsätzlich ist das Telefonieren am Steuer ohne eine zugelassene Freisprecheinrichtung verboten und wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Gemäss Bussgeldkatalog kostet dieser Verstoss in der Regel 40 Euro und 1 Punkt. Aber es gibt eine Ausnahme,
wie das Oberlandesgericht Bamberg und das Oberlandesgericht Hamm entschieden haben. Wer vor einer roten Ampel den Motor ausschaltet und telefoniert begeht keine Ordnungswidrigkeit.
-OLG Bamberg, vom 27.09.2006, 3 Ss OWi 1050/06 -
- OLG-HAMM, vom 06.09.2007, 2 Ss OWi 190/07 -