Mittwoch, 20. Mai 2009
Das sogenannte Pfändungsschutzkonto, (P-Konto) kommt bis Mitte 2010. Damit hat demnächst jeder Kunde einen Anspruch gegen sein Kreditinstitut, dass sein Girokonto als "P-Konto" geführt wird. Dann kann eine Pfändung das Girokonto des Schuldners nicht mehr blockieren und das Kreditinstitut darf das Konto bei Pfändung nicht mehr kündigen.
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