Mittwoch, 27. Oktober 2010
Zwei Rechtsanwälte und ein Student hatten gegen die Heranziehung zur Bezahlung von Rundfunkgebühren geklagt. Sie besitzen nämlich keine TV- oder Radioempfangsgeräte, sondern lediglich einen internetfähigen PC. Gleichwohl wurden sie daraufhin von der Gebühreneinzugszentrale zur Bezahlung von Rundfunkgebühren in Anspruch genommen.
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