Mietkaution - Quittung immer aufbewahren

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Recht§anwalt Thomas Kloeters

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Mittwoch, 29. April 2009

Mietkaution - Quittung immer aufbewahren

Geschrieben von Thomas Kloeters in Mietrecht um 10:36


Der Mieter muss im Streitfalle vor Gericht beweisen, dass er eine Mietkaution für das Mietverhältnis tatsächlich auch bezahlt hat. Alleine die Klausel im Mietvertrag, dass der Mieter zur Zahlung einer Mietkaution verpflichtet ist beweist nicht, dass die Kaution auch tatsächlich bezahlt worden ist.

Zu Problemen kommt es zum Beispiel, wenn der Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses wechselt und der Mieter bei seinem Auszug seine Kaution zurückfordert. Wendet der aktuelle Vermieter ein, er habe keine Unterlagen darüber, dass der Mieter die Kaution tatsächlich auch bezahlt habe, muss der Mieter den entsprechenden Nachweis führen.

- Amtsgericht Hamburg-Barmbek, vom 25.07.2005, 812 C 322/03 -
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