Samstag, 12. Mai 2012
Der Kläger war bei der Beklagten als Kraftfahrer angestellt und ist auf ein Bussgeld in Höhe von 8.520,00 Euro zuzüglich 426 Euro Verwaltungsgebühren und Auslagen wegen Verstosses gegen das Fahrpersonalgesetz in Anspruch genommen worden. Der Kläger machte vor dem Arbeitsgericht geltend, dass der Tourenplan vom Unternehmer so eng vorgegeben worden sei, das er mit den Vorschriften des Fahrpersonalgesetzes nicht zu vereinbaren gewesen sei.
"Unternehmer muss Fahrer von Bussgeld nur ausnahmsweise freistellen" vollständig lesen