Sonntag, 26. April 2009
Grundsätzlich ist das Telefonieren am Steuer ohne eine zugelassene Freisprecheinrichtung verboten und wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Gemäss Bussgeldkatalog kostet dieser Verstoss in der Regel 40 Euro und 1 Punkt. Aber es gibt eine Ausnahme,
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Mittwoch, 22. April 2009
Ab dem 01. Februar 2009 sind die Bussgelder für Verkehrsverstösse im Straßenverkehr erneut drastisch erhöht worden. Die Punkte, die im Flensburger Verkehrtszentralregister eingetragen werden, bleiben allerdings unverändert. Gerecht erscheint dies nicht,
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