Mittwoch, 22. April 2009
Der Vermieter hatte in einem vor 2004 abgeschlossenen Mietvertrag die Aussenfläche (Terasse/Balkon) zur Hälfte als Wohnfläche angegeben. Die Mieterin kürzte die Miete, weil sie der Ansicht war die Aussenflächen dürften maximal nur mit 1/4 zum Wohnraum gezählt werden und nicht mit 1/2 der vorhandenen Nutzfläche.
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