Mittwoch, 29. April 2009
Der Mieter muss im Streitfalle vor Gericht beweisen, dass er eine Mietkaution für das Mietverhältnis tatsächlich auch bezahlt hat. Alleine die Klausel im Mietvertrag, dass der Mieter zur Zahlung einer Mietkaution verpflichtet ist beweist nicht, dass die Kaution auch tatsächlich bezahlt worden ist.
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