Freitag, 15. Mai 2009
Eine Ohrfeige schadet nicht. Auch das ziehen an den Ohren oder andere sogenannte Erziehungsmassnahmen waren ehemals zulässig, wenn Erziehungsberechtigte sie gegenüber Kindern anwendeten und sie nicht in Gewalt ausarteten. Diese Zeiten sind in Deutschland lange vorbei. Ab dem Jahre 2000 ist das "Züchtigungsrecht"
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