Sonntag, 31. Mai 2009
Mit einer knappen Mehrheit von 5:3 Verfassungsrichterstimmen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Gesetzgeber Eheleuten untersagen darf Namensketten zu bilden, die aus mehr als einem Doppelnamen bestehen.
"Bundesverfassungsgericht - Knappe Mehrheit gegen Namenskette bei Ehenamen " vollständig lesen