Samstag, 22. August 2009
Ein Pkw Fahrer hatte in einer Bausstelle unbemerkt Steine aufgeschleudert und das nachfolgende Fahrzeug beschädigt. Der Geschädigte stellte den Schädiger auf einer 500 m vom Unfallort entfernten Raststätte und hielt ihm den Unfall vor. Der Schädiger bestritt jegliche Unfallbeteiligung und fuhr weiter ohne seine Personalien zu hinterlassen.
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