Donnerstag, 31. März 2011
Das Amtsgericht Spandau hatte die beklagte Nachbarin verurteilt an den klagenden Wohnungseigentümer 1000 Euro Schadenersatz zu bezahlen, weil die durch die Nachbarin herbeigerufene Feuerwehr eine unnötige Wohnungsöffnung vorgenommen hatte und hierbei die Türe beschädigt hatte.
"Feuerwehr öffnet Wohnungstüre - Anrufer haftet nicht" vollständig lesen