Die Halterin eines Mazda MX-5 hatte vorne auf ihrem Fahrzeug ein Klebekennzeichen angebracht. Das von der Behörde abgestempelte Kennzeichen führte sie gesondert mit und legte es beim Parken hinter die Widschutzscheibe. Die Stadt Andernach verlangte die Beseitigung des Klebekennzeichens.
Grundsätzlich ist das Telefonieren am Steuer ohne eine zugelassene Freisprecheinrichtung verboten und wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Gemäss Bussgeldkatalog kostet dieser Verstoss in der Regel 40 Euro und 1 Punkt. Aber es gibt eine Ausnahme,
Ab dem 01. Februar 2009 sind die Bussgelder für Verkehrsverstösse im Straßenverkehr erneut drastisch erhöht worden. Die Punkte, die im Flensburger Verkehrtszentralregister eingetragen werden, bleiben allerdings unverändert. Gerecht erscheint dies nicht,