Sonntag, 27. März 2011
Der Beschwerdeführer war wegen schwerer Straftaten, versuchtem Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge usw. 7 Jahre in einem psychatrischen Krankenhaus untergebracht. Aufgrund einer Psychose konnte seine Schuldunfähigkeit zur Tatzeit nicht ausgeschlossen werden.
"Gerichtliche Weisung auf Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ist unzulässig" vollständig lesen