Dienstag, 29. März 2011
Die hinterbliebene Ehefrau verlangte von dem behandelnden Arzt die Herausgabe der Patientenakte. Sie wollte Ansprüche wegen eines möglichen Kunstfehlers prüfen. Der Arzt verweigerte die Herausgabe und berief sich auf die ärztliche Schweigepflicht.
"Einsichtsrecht der Erben in die Patientenakte trotz ärztlicher Schweigepflicht" vollständig lesen