Montag, 4. April 2011
Die Offenbarung der Diagnose "Störung der Geistestätigkeit" gegenüber dem Ehegatten führt ohne Einwilligung des Patienten zu einem Schmerzensgeldanspruch gegen den Arzt, weil durch die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht ein schwerer Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht gegeben ist.
"Arzt haftet bei Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht zivilrechtlich auf Schmerzensgeld " vollständig lesen