Mittwoch, 20. Mai 2009
Das Bundesarbeitsgericht hat aktuell entschieden, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsgeld auch dann nicht verfällt wenn, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft krank ist und den Urlaub gar nicht nehmen kann. Damit führt das BAG seine Rechtsprechung
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Das sogenannte Pfändungsschutzkonto, (P-Konto) kommt bis Mitte 2010. Damit hat demnächst jeder Kunde einen Anspruch gegen sein Kreditinstitut, dass sein Girokonto als "P-Konto" geführt wird. Dann kann eine Pfändung das Girokonto des Schuldners nicht mehr blockieren und das Kreditinstitut darf das Konto bei Pfändung nicht mehr kündigen.
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